Das BMJ hat neue Richtlinien zum Gebühren- und Einbringungsrecht erlassen, welche die Ermittlung des gebührenauslösenden Tatbestands und die Zahlungspflicht bei den Eingaben- und Eintragungsgebühren nach TP 9 GGG behandeln (BMVRDJ-Z18.100TP9/0026-I 7/2019). Diese Richtlinien sind im RIS abrufbar ( https://www.ris.bka.gv.at/Bm-Erlaesse ).