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Die Hebung stiller Lasten in Rückstellungen (Teil 1)

SteuerrechtMag. Dr. Tobias Hayden, LL.M., LL.B./RA Mag. Marco ThorbauerRdW 2020/130RdW 2020, 123 Heft 2 v. 21.2.2020

Stille Lasten in Rückstellungen entstehen durch spezifische Ansatzverbote, Ansatzbeschränkungen oder Bewertungsvorbehalte im Bilanz- und Steuerrecht, die - entgegen dem Imparitätsprinzip - zu einer eingeschränkten Aufwandsdarstellung in der abgelaufenen Wirtschaftsperiode führen. Derartige Lasten könnten jedoch anlässlich entgeltlicher Übertragungen auf Dritte realisiert werden: Neben der Betriebsübertragung kommen hierfür zivilrechtlich insb die isolierte Übertragung von Rückstellungen mittels privativer Schuldübernahme, Vertragsübernahme, Schuldbeitritt (mit Erfüllungsübernahme im Innenverhältnis) sowie bloße Erfüllungsübernahme in Betracht.

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