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Stornogebühren bei Absage von Bewerbungsgesprächen?

ArbeitsrechtDr. Andreas GerhartlRdW 2020/120RdW 2020, 112 Heft 2 v. 21.2.2020

Der Trend, eine Stornogebühr zu vereinbaren, wenn ein vereinbarter Termin ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen wird, erfasst mittlerweile auch Termine im Zuge eines Aufnahmeverfahrens (Bewerbungsgespräche, Testtermine etc). Dabei sind jedoch zahlreiche Fragen ungeklärt, angefangen von der Rechtsnatur der Stornogebührvereinbarung bis hin zu den Voraussetzungen für deren Wirksamkeit. Eine nähere Betrachtung des Themas erscheint daher lohnenswert.

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