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Eingriff in Gemeinschaftsgeschmacksmuster - internationale Zuständigkeit

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2020/111RdW 2020, 106 Heft 2 v. 21.2.2020

GGV: Art 19, Art 82

Bei einem Eingriff in ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster gehen bei der Prüfung der internationalen Zuständigkeit die Bestimmungen der GGV der EuGVVO 2012 vor und ist Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012 nicht anzuwenden. Damit ist der Ort, an dem die Handlung nur ihre Wirkung entfaltet, nicht maßgeblich.

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