VO (EG) 207/2009 : Art 15, Art 51
Der vorliegende Fall betrifft die Frage, ob die Marke "Steirisches Kürbiskernöl" mangels ernsthafter Benutzung für verfallen erklärt werden kann.
Es handelt sich nicht um eine der Hauptfunktion einer Individualmarke entsprechende Benutzung, wenn eine solche Marke in einer Weise benutzt wird, die zwar die geografische Herkunft und die dieser Herkunft zuzuschreibenden Eigenschaften der Waren verschiedener Hersteller gewährleistet, den Verbrauchern aber nicht anzeigt, dass die Waren unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt werden, das für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann.