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EuGH: SEPA-Lastschrift in der EU - unzulässige Wohnsitzvorgabe

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2020/95RdW 2020, 97 Heft 2 v. 21.2.2020

VO (EU) 260/2012 : Art 9

Die Deutsche Bahn darf Kundenzahlungen im Lastschriftverfahren nicht von einem Wohnsitz des Kunden in Deutschland abhängig machen:

Aus Art 9 Abs 2 iVm Art 3 Abs 2 der VO (EU) 260/2012 [zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro ...] (SEPA-VO) ergibt sich, dass ein Lastschriftempfänger nicht vorschreiben darf, dass das Konto des Zahlers in einem bestimmten Mitgliedstaat geführt wird, wenn dieses Konto für eine Inlandslastschrift erreichbar ist.

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