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Die neue Gewährleistung nach der Warenkauf-Richtlinie

WirtschaftsrechtMag. Huberta Maitz-StraßnigRdW 2020/86RdW 2020, 79 Heft 2 v. 21.2.2020

Die Richtlinien über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (DIRL)11RL (EU) 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl L 2019/136, 1. und über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs (WKRL)22RL (EU) 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der VO (EU) 2017/2394 und der RL 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der RL 1999/44/EG , ABl L 2019/136, 28. erfordern eine Reform des Gewährleistungsrechts für Verbrauchergeschäfte bis spätestens 1. 7. 2021. Ab 1. 1. 2022 werden die neuen Vorgaben in der Praxis zur Anwendung kommen. Der vorliegende Aufsatz soll einen Überblick über die wesentlichsten Inhalte der Warenkauf-RL geben.33Artikelbezeichnungen und Angaben von Erwägungsgründen ohne anderslautende Bezeichnung beziehen sich im Folgenden auf die WKRL.

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