Die Richtlinien über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (DIRL)1 und über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs (WKRL)2 erfordern eine Reform des Gewährleistungsrechts für Verbrauchergeschäfte bis spätestens 1. 7. 2021. Ab 1. 1. 2022 werden die neuen Vorgaben in der Praxis zur Anwendung kommen. Der vorliegende Aufsatz soll einen Überblick über die wesentlichsten Inhalte der Warenkauf-RL geben.3