Mit dem BudgetBG 2017-2018 (BGBl I 2018/30) wurde der Zugang zur Altersteilzeit neu geregelt, ua wurde der frühestmögliche Zugang zur Altersteilzeit schrittweise verkürzt. Ab 2020 gebührt Altersteilzeitgeld (für längstens fünf Jahre) nur noch Personen, die das Regelpensionsalter nach spätestens 5 Jahren vollenden. Für Männer gilt daher ab 1. 1. 2020 ein Zugangsalter von 60 Jahren, bei Frauen ist hinsichtlich des Übertritts in die Altersteilzeit die sukzessive Anhebung des Regelpensionsalters zu berücksichtigen.