Die Mitgliedstaaten können die Zuständigkeit für die außergerichtliche Beilegung von Streitfällen zwischen Haushaltskunden und Elektrizitätsunternehmen einer anderen Stelle als der Regulierungsbehörde übertragen, sofern die benannte Stelle unabhängig ist und diese Zuständigkeit durch die Einführung schneller, wirksamer, transparenter, einfacher und kostengünstiger Verfahren zur Behandlung von Beschwerden ausübt, die eine gerechte und zügige Beilegung von Streitfällen ermöglichen.