vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFH: Unklarheiten in der Pensionszusage führen zum steuerlichen Rückstellungsverbot

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo EverslohRdW 2020/71RdW 2020, 67 Heft 1 v. 29.1.2019

Der BFH hat durch Urteil vom 23. 7. 2019, XI R 48/17, entschieden, dass Pensionszusagen auch nach Einfügung des sog "Eindeutigkeitsgebots" (§ 6a Abs 1 Nr 3 HalbS 2 EStG) anhand der geltenden Auslegungsregeln auszulegen sind, soweit ihr Inhalt nicht klar und eindeutig ist. Können die für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendenden Sterbetafeln und der maßgebende Abfindungszinssatz dennoch nicht ausreichend sicher bestimmt werden, ist die Pensionsrückstellung unter dem Gesichtspunkt eines schädlichen Vorbehalts (§ 6a Abs 1 Nr 2 EStG) steuerrechtlich nicht anzuerkennen. Im Folgenden werden Einzelheiten und Praxisfolgen der Entscheidung dargestellt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!