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VwGH: Keine Nachholung der zu Unrecht unterbliebenen Wegzugsbesteuerung

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2020/69RdW 2020, 60 Heft 1 v. 29.1.2019

Auch wenn das Finanzamt beim Wegzug in das Drittland zu Unrecht die Wegzugsbesteuerung unterlassen hat, muss die Beteiligung beim erneuten Zuzug nach Österreich mit dem gemeinen Wert abgesetzt werden (hier: steuerneutrale Aufwertung um mehr als 140 Mio €). - VwGH 20. 11. 2019, Ro 2018/15/0017.

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