vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH: Auflösung eines Vereins - Vertretung vor dem VfGH

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2020/34RdW 2020, 21 Heft 1 v. 29.1.2020

VerG 2002: §§ 27 ff

Um von einem "rechtskräftig aufgelösten" Verein ausgehen zu können, muss im Fall einer notwendigen Abwicklung zur Erlassung des Auflösungsbescheides (und dessen Eintragung im Zentralen Vereinsregister) als Publizitätsakt noch die Eintragung der Beendigung der Abwicklung im Vereinsregister hinzutreten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte