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Beschlussanfechtung: Verlust der Klagslegitimation nach Squeeze-out

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2020/32RdW 2020, 20 Heft 1 v. 29.1.2020

GesAusG: §§ 1, 6

SpaltG: §§ 1, 9

Nach der Rsp verliert ein Anfechtungskläger seine Klagslegitimation betr eine Anfechtungsklage, wenn er nach Einbringung der Anfechtungsklage infolge eines Spaltungsvorgangs gem § 1 Abs 1 Z 2 SpaltG die Mitgliedschaftsrechte an der spaltenden Aktiengesellschaft verliert und die angefochtenen Beschlüsse (konkret: Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat) darüber hinaus nicht geeignet sind, seine Rechtsstellung zu verschlechtern (RS0119155).

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