MaklerG: § 7
Die Revision stellt die Anwendbarkeit der Regeln des Maklervertrags auf die Tätigkeit eines Personalvermittlers grds nicht infrage.
MaklerG: § 7
Die Revision stellt die Anwendbarkeit der Regeln des Maklervertrags auf die Tätigkeit eines Personalvermittlers grds nicht infrage.