Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 966,65 € für das Jahr 2020 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:
allgemeiner Grundbetrag: monatlich 966 €;erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.127 €;