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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2020

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2020/13RdW 2020, 6 Heft 1 v. 29.1.2020

Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 966,65 € für das Jahr 2020 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:

allgemeiner Grundbetrag: monatlich 966 €;erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.127 €;

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