Abhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses einer Konkurrenzklausel ist diese ua nur dann wirksam, wenn das für den letzten Monat des DV gebührende Entgelt eine bestimmte Höhe übersteigt. Für das Jahr 2020 sind folgende Entgeltgrenzen relevant:
Abschluss der Vereinbarung nach dem 16. 3. 2006 (Angestellte) bzw 17. 3. 2006 (Arbeiter) und vor dem 29. 12. 2015: 3.043 € (inkl aliquoter Sonderzahlungen);