Die BWB nimmt seit 10. 12. 2019 - unter Einschränkungen, die auf ihrer Homepage (www.bwb.gv.at ) genannt sind - am Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) teil.Zu Fragen der Anwendbarkeit des kartellrechtlichen Konzernprivilegs hat die BWB kürzlich ihre Rechtsauffassung als "Standpunkt" auf ihrer Homepage veröffentlicht; dieser entfaltet keine Bindungswirkung gegenüber österreichischen und europäischen Behörden und Gerichten.