vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Aufteilung der Fernwärmekosten auf Wohnungseigentümer

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2020/6RdW 2020, 5 Heft 1 v. 29.1.2020

Zulässig ist eine nationalen Regelung, die vorsieht, dass die Eigentümer einer Wohnung in einem in Miteigentum stehenden Gebäude, das an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, verpflichtet sind, sich an den Kosten des Wärmeenergieverbrauchs der gemeinschaftlichen Teile und der internen Anlage des Gebäudes zu beteiligen, obwohl sie die Wärmelieferung nicht individuell bestellt haben und die Wärme in ihrer Wohnung nicht nutzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte