RL 2006/123/EG : Art 9, Art 10, Art 14
Das Recht zum Erwerb von Eigentum an einer landwirtschaftlichen Fläche durch eine juristische Person, deren Alleingesellschafter oder Mehrheitsgesellschafter und deren vertretungsberechtigte Personen Angehörige anderer Mitgliedstaaten sind, darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass diese Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen