RL 2002/65/EG : Art 7
Art 7 Abs 4 RL 2002/65/EG [über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher ...] ist dahin auszulegen, dass ein Verbraucher, der sein Widerrufsrecht in Bezug auf einen im Fernabsatz geschlossenen Darlehensvertrag ausübt, vom Anbieter die Erstattung der Tilgungs- und Zinsbeträge verlangen kann, die er zur Erfüllung des Vertrags gezahlt hat, nicht aber Nutzungsersatz auf diese Beträge.