In der Praxis stößt man im Zuge einer Due Diligence-Prüfung nicht selten auf einen Gesellschaftsvertrag mit einem stillen Gesellschafter, der einen das beabsichtigte Rechtsgeschäft erfassenden Zustimmungsvorbehalt enthält. Dabei stellt sich die Frage, ob die Kenntnis des Zustimmungsvorbehalts infolge der Due Diligence-Prüfung zu einer Außenwirkung desselben führen kann.