Durch diesen Erlass erfolgen in den UmgrStR 2002 neben der laufenden Wartung die Anpassung an die seit der letzten Wartung erfolgten rechtlichen Änderungen, insbesondere durch das Steuerreformgesetz 2020, BGBl I 2019/103, sowie sonstige allgemeine Wartungen, Klarstellungen, formale Anpassungen und Fehlerkorrekturen. Erlass des BMF vom 30. 10. 2020, 2020-0.625.777, BMF-AV Nr 172/2020.