Wenn sich ein abgestelltes Kfz ohne Zusammenhang mit dem Fahrbetrieb aufgrund eines technischen Defekts in der Garage eines Hauses selbst entzündet, trifft den Halter keine Gefährdungshaftung nach dem EKHG.
Wenn sich ein abgestelltes Kfz ohne Zusammenhang mit dem Fahrbetrieb aufgrund eines technischen Defekts in der Garage eines Hauses selbst entzündet, trifft den Halter keine Gefährdungshaftung nach dem EKHG.