vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH: Kapitallebensversicherung - Bezugsberechtigung nach Scheidung

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2020/616RdW 2020, 894 Heft 12 v. 18.12.2020

Bei einem Widerruf der Bezugsberechtigung mit einem Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Bezugsberechtigten ist für die materielle Wirksamkeit dieses Widerrufs die Verständigung des Versicherers nicht erforderlich. Diese dient vielmehr nur (mehr) dazu, den Versicherer vor einer mehrfachen Inanspruchnahme zu schützen. Lehnt der Versicherer nach der Verständigung vom Widerruf die Zahlung ab, ist im Fall der Leistungsklage des angeblich Bezugsberechtigten dessen materielle Berechtigung zu prüfen, ohne dass es auf die formal vertragskonforme Verständigung von der Bezugsrechtsänderung ankäme.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte