AngG: § 7
§ 7 Abs 1 AngG enthält das Verbot, ohne Bewilligung des Dienstgebers ein selbstständiges kaufmännisches Unternehmen zu betreiben oder in dem Geschäftszweig des Dienstgebers für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte zu machen. Das Gesetz enthält damit zwei ver-