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EuGH: Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen - kostenlose Zurverfügungstellung einer Software uU öffentlicher Auftrag

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: RA Dr. Matthias Öhler/RA Dr. Dagmar MalinRdW 2020/536RdW 2020, 769 Heft 10 v. 23.10.2020

RL 2014/24/EU : Art 2 Abs 1 Nr 5, Art 12 Abs 4

EuGH 28. 5. 2020, C-796/18, Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung

In dieser Entscheidung hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob eine Vereinbarung zwischen öffentlichen Auftraggebern über die kostenlose Zurverfügungstellung einer Software (es handelte sich um eine Einsatzleit-Software der Feuerwehr) einen "öffentlichen Auftrag" bzw einen "Vertrag" iSd Art 12 Abs 4 der RL 2014/24 darstellt, wenn daran eine Kooperationsvereinbarung geknüpft ist, nach der jede Partei dieser Vereinbarung verpflichtet ist, von ihr etwaig hergestellte zukünftige Weiterentwicklungen der Software der anderen Partei kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

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