RL 2008/95/EG : Art 5
Der Ausdruck "benutzen" in Art 5 Abs 1 RL 2008/95/EG [zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken] erfordert ein aktives Verhalten und eine unmittelbare oder mittelbare Herrschaft über die Benutzungshandlung.