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Verbandsinternes Schlichtungsverfahren

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2020/530RdW 2020, 767 Heft 10 v. 23.10.2020

VerG 2002: § 8

Die Obliegenheit zum Abwarten eines vereinsinternen Schlichtungsverfahrens ist grds nur dort sachlich gerechtfertigt, wo sich der Rechtssuchende einer Fremdbestimmung unterworfen hat. Das trifft auf Mitglieder des betreffenden Vereins regelmäßig zu.

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