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Ehrverletzung per E-Mail an Dritte - internationale Zuständigkeit

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2019/493RdW 2019, 615 Heft 9 v. 25.9.2019

EuGVVO 2012: Art 7

Der Gerichtsstand für Deliktsklagen nach Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012 gilt auch für Unterlassungsbegehren aus Ein-

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