ABGB: §§ 914 f
Die vereinbarte Polizzenklausel US005 mit der versicherten Sportart (ua) "Mountainbiking" führt zu einem Deckungseinschluss (nur) im dort bezeichneten Umfang für "Berufssportler - Amateursportler, Teilnahme an Wettbewerben" und nicht schlechthin zur Deckung für den gesamten Mountainbike-Sport. Es liegt insoweit auch keine unklare Vertragslage vor; vielmehr macht der eingeschränkte Risikoausschluss nach Art 20.10. AUVB 2008 für "Downhill-Mountainbiken" gerade dann Sinn, wenn für andere Arten des "Mountainbiking" Deckung besteht.