RL 2012/27/EU : Art 11
Gem Art 11 Abs 1 der RL 2012/27/EU sorgen "die Mitgliedstaaten … dafür, dass die Endkunden alle ihre Energieverbrauchsabrechnungen und diesbezüglichen Abrechnungsinformationen kostenfrei erhalten und dass ihnen ferner in geeigneter Weise kostenfreier Zugang zu ihren Verbrauchsdaten gewährt wird".