Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer führt zum Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug bezüglich der Umsätze des Kleinunternehmers, die die Voraussetzungen einer echten Steuerbefreiung erfüllen. Die unechte Befreiung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG hat im Fall eines solchen Zusammentreffens mit einer echten Befreiung gegenüber dieser den Vorrang. VwGH 12. 6. 2019, Ro 2018/13/0007.