MITTEILUNG DER KOMMISSION Leitlinien für die nationalen Gerichte zur Schätzung des Teils des auf den mittelbaren Abnehmer abgewälzten Preisaufschlags (2019/C 267/07), ABl C 267 vom 9. 8. 2019 S 4. Mit diesen Leitlinien sollen nationalen Gerichten bei Schadenersatzklagen wegen Verstößen gegen die Art 101 und 102 AEUV praktische Orientierungshilfen an die Hand gegeben werden. Ein Preisaufschlag (auf Waren oder Dienstleistungen) kann auf sämtliche nachgelagerte Vertriebsstufen abgewälzt werden. In diesen Leitlinien werden insb die wirtschaftlichen Grundsätze, Methoden und die Terminologie im Bereich der Schadensabwälzung (ua) anhand verschiedener Beispiele dargelegt.