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VwGH erneut zu Schadenersatzzahlungen als Werbungskosten

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2019/440RdW 2019, 567 Heft 8 v. 21.8.2019

Betrifft das eine Schadenersatzverpflichtung begründende pflichtwidrige Verhalten von Steuerpflichtigen deren betriebliche/berufliche Sphäre, sind die Schadenersatzzahlungen als Erwerbsaufwendungen abziehbar. - VwGH 27. 6. 2019, Ra 2019/15/0063.

Der Geschäftsführer einer GmbH (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) machte Schadenersatzzahlungen als Werbungskosten geltend.

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