Wurde die Teilwertabschreibung einer Beteiligung zu Unrecht anerkannt und im rechtskräftig gewordenen Bescheid für das Jahr der Teilwertabschreibung das erste Siebentel iSd § 12 Abs 3 Z 2 KStG vom Finanzamt (zu Unrecht) gewährt, so ergibt sich daraus kein Anspruch auf die Gewährung der weiteren Siebentel in den folgenden sechs Jahren. - VwGH 27. 6. 2019, Ra 2018/15/0040.