ASVG: § 8 Abs 1 Z 3 lit a
GSVG: § 2 Abs 1 Z 4
Eine selbstständige Tätigkeit, die ohne eine entsprechende Gewerbeberechtigung ausgeübt wird, kann § 2 Abs 1 Z 4 GSVG unterliegen und demzufolge eine Teilversicherung in der Unfallversicherung nach § 8 Abs 1 Z 3 lit a 2. Gedankenstrich ASVG als "neuer Selbständiger" nach sich ziehen. Derart kann auch ein "Schwarzarbeiter" unfallversichert sein.