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Kündigungsfrist bei Teilzeitkräften mit nur wenigen Wochenstunden

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2019/430RdW 2019, 554 Heft 8 v. 21.8.2019

KV-Ärzte Wien: Pkt XIII Abs 1

AngG: § 20 Abs 1

Die Ausnahme einer Gruppe von Teilzeitbeschäftigten, deren Arbeitszeit weniger als ein Fünftel der Normalarbeitszeit betrug, von der Anwendung der in § 20 AngG idF vor der Novelle BGBl I 2017/153 normierten Kündigungstermine und Kündigungsfristen ist unionsrechtswidrig.

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