Das AuslBG regelt ua (punktuell) auch die arbeitsrechtlichen Ansprüche illegal beschäftigter Ausländer gegenüber dem Arbeitgeber. Die dazu vorliegende Rsp ist aber teilweise uneinheitlich, während zu anderen Fragen Judikatur fehlt. Eine nähere Betrachtung dieser Thematik ist daher lohnenswert.