Durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 (AktRÄG 2019) BGBl I 2019/63 wird das AktG in zwei Bereichen novelliert: Zum einen werden - in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/828 - neue Vorschriften für börsenotierte Gesellschaften erlassen; zum anderen kommt es zu einer maßgeblichen Veränderung der - nicht nur für AGs, sondern auch für GmbHs relevanten - Bestimmungen betreffend das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses. Der vorliegende Aufsatz bietet einen Überblick über alle Neuerungen (einschließlich der punktuellen Änderungen im SEG, im ÜbG und im UGB), die teilweise rückwirkend mit 10. 6. 2019 in Kraft getreten sind.