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Arbeitnehmerin in Karenz - Austritt nach § 25 IO

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2019/397RdW 2019, 511 Heft 8 v. 21.8.2019

Ob und in welchem Umfang ein AN, der im Konkurs seines AG gem § 25 Abs 2 IO vorzeitig aus dem Dienstverhältnis austritt, Anspruch auf Kündigungsentschädigung hat, hängt davon ab, inwieweit ihm bei ordnungsgemäßer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des Masseverwalters überhaupt vertragsmäßige Ansprüche auf das Entgelt zugestanden wären. Ausgehend davon hat der OGH klargestellt, dass eine in Karenz befindliche AN, die nach § 25 IO austritt, für die Zeit der fiktiven Weiterdauer der Karenz - mangels Entgeltanspruchs innerhalb der fiktiven Kündigungsfrist - keinen Anspruch auf Kündigungsentschädigung hat. OGH 25. 6. 2019, 9 ObA 67/19x.

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