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OGH: Neuer Verfahrenshilfeverteidiger im Krankheitsfall - Fristenlauf

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2019/393RdW 2019, 510 Heft 8 v. 21.8.2019

Auch im Fall der Umbestellung eines Verfahrenshilfeverteidigers aufgrund dessen schwerer Erkrankung sind die bis dahin erfolgten Zustellungen an den ursprünglich bestellten Verfahrenshilfeverteidiger unwirksam und an den neu bestellten Verteidiger neuerlich vorzunehmen, sodass der Fristenlauf für Letzteren mit der (neuerlichen) Zustellung des Urteils an ihn neu beginnt. OGH 28. 5. 2019, 11 Os 17/19p (11 Os 18/19k, 11 Os 33/19s).

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