Das Unterlassen der Entrichtung der monatlichen Kommunalsteuer stellt keine Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht dar. - VwGH 3. 4. 2019, Ra 2018/15/0102 .
Das Unterlassen der Entrichtung der monatlichen Kommunalsteuer stellt keine Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht dar. - VwGH 3. 4. 2019, Ra 2018/15/0102 .