Die EStR wurden zuletzt im Jahr 2018 nach einer knapp dreijährigen "Wartungspause" umfassend gewartet.1 Die Veröffentlichung des EStR-Wartungserlasses 2019 nur ein Jahr später erfolgt nun vor dem Hintergrund der geplanten Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes (EStG 2020). Das von der bis zum "Ibiza-Video" amtierenden Bundesregierung beschlossene Steuerreformpaket "Entlastung Österreich" sah das Inkrafttreten dieser Neukodifizierung für das Jahr 2021 vor.2 Bei Einhaltung dieses Fahrplanes wäre eine weitere Wartung der EStR 2000 nicht mehr möglich gewesen: Die Zeit bis zum Beschluss des EStG 2020 wäre den umfassenden legistischen Arbeiten gewidmet gewesen, danach war es angedacht, auch die EStR komplett zu überarbeiten und als EStR 2020 neu zu verlautbaren, womit eine Wartung der EStR 2000 parallel zu diesem äußerst ressourcenintensiven Projekt nicht möglich gewesen wäre. In der Annahme, im Frühjahr 2019 ein letztes Zeitfenster für die - allerletzte - Wartung der EStR 2000 vorzufinden, wurden daher mit dem Wartungserlass 2019 die EStR aktualisiert. Dieser Schritt war trotz der zwischenzeitlichen innenpolitischen Geschehnisse, die das Schicksal der geplanten steuerpolitischen Projekte ungewiss erscheinen lassen,3 sinnvoll. Die EStR haben den Anspruch, eine möglichst vollständige Darstellung des geltenden Einkommensteuerrechts zu sein, womit die Aktualität der enthaltenen Aussagen einen besonders hohen Stellenwert hat.