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Lehrlinge: Akzeptierte formwidrige Auflösung in der Probezeit

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred Lindmayr/Barbara TumaRdW 2019/377RdW 2019, 479 Heft 7 v. 24.7.2019

BAG: § 15

ABGB: § 1162b

Entschließt sich ein Lehrling, eine formwidrige Auflösung des Lehrverhältnisses gegen sich gelten zu lassen, wird die relative Nichtigkeit saniert. Es kommt zu einer rechtswirksamen Beendigung mit Lösungswirkung zu dem Zeitpunkt, der sich aus der Beendigungserklärung ergibt. Damit kann der Lehrling aber allein aus der Formwidrigkeit keine Ansprüche ableiten, sondern nur aus der Unbegründetheit der Auflösungserklärung.

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