Das ASVG enthält die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften modifizierende Bestimmungen über Schadenersatz und Haftung. Im Mittelpunkt steht dabei die Einschränkung der Haftpflicht des Dienstgebers im Falle eines Arbeitsunfalls bzw einer Berufskrankheit, an dessen Stelle ein Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers tritt. Im Folgenden wird daher auf wesentliche Inhalte, aber auch offene Fragen dieser Thematik eingegangen.