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Verbandsklage: AGB einer Bank - Vorabentscheidungsersuchen

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2019/357RdW 2019, 459 Heft 7 v. 24.7.2019

KSchG: §§ 28, 29

RL 2015/2366/EU : Art 4, Art 52, Art 54, Art 63

Im Fall von "Zahlungsinstrumenten, die gemäß dem Rahmenvertrag nur einzelne Zahlungsvorgänge bis höchstens 30 € betreffen", können Zahlungsdienstleister mit ihren Zahlungsdienstnutzern nach Art 63 Abs 1 Buchst b RL 2015/2366/EU (ZahlungsdiensteRL) vereinbaren, dass die Nachweis- und Haftungsregelungen der Art 72 und 73 sowie Art 74 Abs 1 und 3 keine Anwendung finden sollen, wenn "das Zahlungsinstrument anonym genutzt wird oder der Zahlungsdienstleister aus anderen Gründen, die dem Zahlungsinstrument immanent sind, nicht nachweisen kann, dass ein Zahlungsvorgang autorisiert war".

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