Erfolgt die Gewinnausschüttung von der österreichischen AG in das Drittland über mehrere zwischengeschaltete EU-Gesellschaften, von denen zumindest eine Gesellschaft keine bloß künstliche Gestaltung darstellt, liegt kein missbräuchliches Directive Shopping vor. - VwGH 27. 3. 2019, Ro 2018/13/0004.