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Neuerliche Befristung eines DV zur Fertigstellung eines Projekts

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2019/322RdW 2019, 407 Heft 6 v. 19.6.2019

ABGB: §§ 879, 1151

Kettenarbeitsverträge sind nur dann rechtmäßig, wenn die Aneinanderreihung einzelner auf bestimmte Zeit abgeschlossener Arbeitsverträge im Einzelfall durch besondere soziale oder wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt ist. Fehlt ein sachlicher Grund für die Befristung, ist von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auszugehen.

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