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Beginn des Kündigungsschutzes bei Schwangerschaft

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2019/320RdW 2019, 405 Heft 6 v. 19.6.2019

MSchG: § 10 Abs 1

Der besondere Kündigungsschutz des § 10 MSchG kommt nur zum Tragen, wenn im Zeitpunkt der Kündigung eine Schwangerschaft tatsächlich schon eingetreten ist, dh, es ist grundsätzlich die mit Vereinigung der Ei- und Samenzelle begonnene Schwangerschaft maßgeblich; ob eine "intakte" Schwangerschaft und ein entwicklungsfähiger Embryo vorliegt, ist hingegen für den Kündigungsschutz irrelevant.

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