Es liegt kein versicherter Einbruchsdiebstahl iSd vorliegenden HH1-ABH vor, wenn der Täter der Versicherten den Wohnungsschlüssel unbemerkt aus der Manteltasche genommen hat und Mittäter den Schlüssel dann zum Eindringen in die Wohnung und zum Diebstahl von Wertgegenständen genutzt haben: